12 Jan Neuordnung des Wasserwerkspersonals im Zweckverband der Schwend-Poppberg-Gruppe
Bisher hatte die Schwend-Poppberg-Gruppe einen hauptamtlichen Wasserwart.
Zugleich teilten wir uns zu fünfzig Prozent den bei der Illschwang-Gruppe angestellten Peter Kölbel.
Auf Grund dessen, dass Herr Utz in einigen Jahren in den Altersruhestand versetzt wird, hat die Verbandsversammlung beschlossen einen zusätzlichen technischen Mitarbeiter einzustellen. Wasserversorgungen erstrecken sich auf weite Gebiete, darum ist die Einarbeitung eines neuen Mitarbeiters rechtzeitig zu planen.
Dazu kommt auch, dass kommunale Wasserversorger Vorgaben hinsichtlich Unfallverhütungsvorschriften, des Arbeitszeitschutzgesetzes und weiteren gesetzlichen Vorgaben zur Sicherstellung der Wasserversorgung (z.B. Bereitschaftsdienste) einhalten müssen.
Diese Vorgaben sind in der Summe mit einer hauptamtlichen und einer Teilzeitkraft nicht zu stemmen. Zudem gibt es ein Arbeitgeberüberlassungsgesetz, das derartige Konstellationen 50:50 nicht vorsieht.
All das wurde nun zum Anlass genommen die Personalsituation neu aufzuteilen und schriftlich zu fixieren.
Ab dem 01.11.2021 arbeitet nun Herr Klaus Loos aus Seiboldstetten (Gem. Alfeld) als technischer Mitarbeiter für die Schwend-Poppberg-Gruppe. Herr Loos ist eine ausgebildete Fachkraft zur Wasserversorgungstechnik und hat mit Erfolg seine Prüfung vor der Bayerischen Verwaltungsschule abgelegt.
Zudem bringt Herr Loos bereits langjährige Erfahrungen
aus einer gemeindlichen Wasserversorgung mit.
Also ein absoluter Glücksfall für unseren Wasserzweckverband.
Wir hoffen auf eine gute und langjährige Zusammenarbeit mit Herrn Klaus Loos.
Herr Peter Kölbel wird stattdessen zur Illschwang-Gruppe zurückkehren.
Wir bedanken uns recht herzlich bei Herrn Peter Kölbel für sein Engagement und seinen Dienst an unserem Wasserzweckverband.
Der Bereitschaftsdienst wurde hingegen in einer Kooperation mit der Illschwang-Gruppe geregelt, so dass beide Versorgungen von den Synergieeffekten profitieren können. Hinzu kommt, dass sich nun beide Zweckverbände bei Bedarf technische Hilfeleistung geben können.