- Georg Schmid
- Vorsitzender
- Am Rathaus 1 92259 Neukirchen
- 09663 9130-0
- 09663 9130-30
- info@vg-neukirchen.de
- http://www.vg-neukirchen.de
Für Fragen zur Wassergebührenabrechnung ist die Geschäftsstelle des jeweilige Wasserzweckverbandes zuständig. Bei technischen Belangen, Notfällen, Rohrbrüchen und dgl. ist der Wasserwart der Ansprechpartner. Wir haben Ihnen hier den für Ihren Ort zuständigen Zweckverband und Ihre Ansprechpartner aufgelistet:
Vorsitz
Wasserwart
Geschäftsstelle
Alle weiteren Informationen finden Sie hier:
Verwaltungsgemeinschaft Neukirchen bei Sulzbach-Rosenberg
in der Gemeinde Birgland
in der Gemeinde Illschwang
in der Gemeinde Alfeld
im Markt Kastl
in der Gemeinde Pommelsbrunn
Vorsitz
stv. Vorsitz
zweiter stv. Vorsitz
Wasserwart
Geschäftsstelle
Sprechzeit:
Mo – Do: 7.30 – 12.00 Uhr
Do: 13.30 – 18.00 Uhr
Fr: 7.30 – 11.30 Uhr
Über einen Hausanschlussantrag. Sofern Bauwasser benötigt wird, müssen Sie zusätzlich auch ein Bauwasserantrag stellen. Die Antragsvordrucke gibt es bei den Verbandsgemeinden, beim Wasserwart oder auf dieser Seite unter Formulare (extern). Dabei ist zu beachten, dass der Antrag auf Bauwasser erneut gestellt werden muss, wenn das Bauvorhaben nicht innerhalb von 2 Jahren bezugsfertig geworden ist.
Der sog. Hausanschluss wird auf Antrag vom Wasserwart hergestellt. Die notwendigen Materialkosten sowie die Aufwendungen für die Leistungen des Wasserwartes (Arbeitszeit und Fahrtkosten) sind nicht über die o. g. Beiträge abgedeckt und werden separat über einen Kostenbescheid abgerechnet.
Der für Waschmaschinen maßgebliche Härtebereich nach dem Waschmittelgesetz ist „hart“.