Bürgermeisterin

  • Brigitte Bachmann
    • Brigitte Bachmann
    • SPD

Erste Bürgermeisterin der Gemeinde Birgland

Die gewählte Bürgermeisterin der Gemeinde Birgland ist seit 2014 Brigitte Bachmann.

Brigitte Bachmann ist in einem kleinen Dorf an der Grenze zwischen dem sogenannten Ruhrpott und dem Bergischen Land aufgewachsen. Nach der Ausbildung zur Speditionskauffrau in Wuppertal zog es sie in die Hamburger Niederlassung ihrer Lehrfirma.

Bei einem Urlaub im Birgland lernte sie ihren jetzigen Ehemann und Vater ihrer drei Kinder kennen. Seit 1981 lebt sie nun im Birgland, wo sie auch einen weiteren Beruf als Hotelfachfrau erlernte.

Ehrenamtlich engagierte sie sich seit vielen Jahren, z.B. als Leiterin der Kleinkindergruppe, Leiterin der Evang. Jungschar, Elternbeirätin und Elternbeiratsvorsitzende im Kindergarten und später in den jeweiligen Schulen ihrer Kinder, im Kirchenvorstand, als Gemeinderätin und seit 2014 als Erste Bürgermeisterin der Gemeinde Birgland. Ferner ist sie als Mitglied der SPD in verschiedenen Gliederungen aktiv tätig und gehört seit 2014 auch dem Kreistag des Landkreises Amberg-Sulzbach an.

Kontakt
    • Brigitte Bachmann
    • Erste Bürgermeisterin Gemeinde Birgland stellvertretende Gemeinschaftsvorsitzende
    • Am Dorfplatz 5 92278 Illschwang
    • 09666 9131-0
    • 09666 9131-25
    • bachmann@birgland.de
Die Bürgermeister in bayrischen Gemeinden

Der Erste Bürgermeister wird in Bayern von den Bürgerinnen und Bürgern einer Gemeinde direkt gewählt. Für die Dauer der Amtszeit ist er oder sie Beamter der Gemeinde, in Gemeinden bis zu 5000 Einwohnern entscheiden die Gemeinderäte, ob das Amt haupt- oder ehrenamtlich ausgeübt werden soll. Der Bürgermeister vertritt die Gemeinde nach außen und erledigt in eigener Zuständigkeit die laufenden Angelegenheiten, die den Gemeinden durch ein Bundesgesetz übertragenen hoheitlichen Aufgaben, und Aufgaben, die ihr durch Beschluss des Gemeinderates übertragen werden. Während seiner Dienstzeit führt er die Dienstaufsicht über die Beamten und Angestellten der Gemeinde. Des weiteren ist er Mitglied im Gemeinderat und führt dort den Vorsitz. Der zweite oder stellvertretende Bürgermeister wird vom Gemeinderat aus seiner Mitte gewählt.