05 Mrz Wichtige Hinweise zur Einführung „Digitaler Bauantrag“
Ab 01.04.2024 können baurechtliche Verfahren (z. B. Anträge auf Baugenehmigung) auch digital beantragt werden. Schriftliche Anträge sind jedoch weiterhin zulässig und möglich.
Wichtig: Ab dem 01.04.2024 sind alle Anträge, ob digital oder schriftlich, beim Landratsamt Amberg-Sulzbach einzureichen.
Ausnahme: Schriftlich eingereichte Freisteller, isolierte Befreiungen, isolierte Ausnahmen und isolierte Abweichungen von örtlichen Bauvorschriften sind weiter bei der Gemeindeverwaltung abzugeben.
Die Links zur digitalen Antragstellung finden Sie ab 01.04.2024 auf der Homepage des Landkreises Amberg-Sulzbach. Eine Antragstellung per E-Mail ist weiterhin unzulässig.
Bei Fragen können Sie sich gerne direkt an das Landratsamt Amberg-Sulzbach wenden.
Weitere Informationen erhalten Sie auch unter: https://www.digitalerbauantrag.bayern.de/