16 Aug Verbesserungssatzung der Schwend-Poppberg-Gruppe
Sehr geehrte/r Anschlussnehmer/innen,
in der Verbandssitzung vom 19.07.2022 der Schwend Poppberg Gruppe wurde nun die Verbesserungssatzung zur Sanierung unserer Wasserversorgung einstimmig beschlossen.
Daraus resultiert ein prognostizierter Finanzbedarf von 6.771.755 € für die Jahre 2020 – 2026 zur Sicherstellung der Wasserversorgung der Schwend Poppberg Gruppe. Darin enthalten sind die kalkulierten Baukosten vom Hochbehälter Schwenderöd und die Erneuerungen über insgesamt 8,40 km Wasserleitungen. Ebenfalls wird in der Satzung aufgezeigt, welche Flächen beitragspflichtig heran zu ziehen sind. Hierbei erwähnte Verbandsvorsitzender Halk, dass sich der Zweckverband an der bayerischen Mustersatzung orientiert hat. Es gelten also die gleichen Regeln wie bei anderen Wasserversorgungen auch. Bei Interesse können Sie gerne die Verbesserungssatzung unter https://www.vgib.bayern/ihre-anliegen/satzungen-verordnungen/ downloaden und ansehen.
Außerdem wurde per einstimmigem Beschluss der Verbandsversammlung vom 19.07.2022 den Vorgaben des Artikel 5 aus dem Kommunalen Abgabegesetz (KAG) stattgegeben. Der Artikel 5 beinhaltet unter anderem, dass alle umlagefähigen Bau und Planungskosten über einen sogenannten Verbesserungsbeitrag umverteilt werden. Hierzu wurden in den beiden vergangenen Jahren durch das Vermessungsbüro Seidl aus Dachau die Geschossflächen und Grundstücksflächen innerhalb unseres Verbandsgebiets aufgenommen.
Die Verbandsversammlung möchte Sie nochmals um Verständnis dafür bitten, dass die Investitionsaufwendungen nicht nur auf den Wasserpreis umgelegt werden können. Zum einen wurden schon bisher getätigte Baumaßnahmen (z.B. A-Kohlefilter) über den Wasserpreis finanziert und zum anderen verkaufen wir mit ca. 160.000 m³ zu wenig Trinkwasser um den künftigen Kapitalbedarf im Finanzhaushalt abzudecken.
Damit Sie nicht alle Baukosten tragen müssen, hat sich der Verbandsvorsitzende in Zusammenarbeit mit der Kämmerei der Verwaltungsgemeinschaft Illschwang mit Erfolg um Fördergelder aus den Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas 2021) bemüht.
So können wir im günstigsten Fall mit einer Förderung von 5.129.206,66 € bis 2026 rechnen.
Durch diverse Eigenleistungen im Wasserleitungsbau verbleibt ein rechnerischer Eigenanteil aller Anschlussnehmer von nur noch 1.642.549,30 €, der wiederum auf 462.161 m² Geschossfläche und 1.624.604 m² Grundstückfläche umverteilt werden muss.
Daraus ergibt sich ein vorläufiger Herstellungsbeitragssatz bis 2026 von:
0,51 € pro m² Grundstücksfläche bzw. 1,79 € pro Quadratmeter Geschossfläche
Rechenbeispiel: Sie haben eine Grundstücksfläche in Höhe von 1.000 m² und eine festgesetzte Geschossfläche von 250 m². Daraus errechnet sich ein Verbesserungsbeitrag bis 2026 in Höhe von 937,50 €. Sollten die Baukosten übermäßig steigen oder Fördergelder nicht im berechneten Ausmaß ausbezahlt werden, muss der oben genannte Herstellungsbeitragssatz angepasst werden.
Der Verbesserungsbeitrag wird voraussichtlich zum Ende des Jahres erstellt und an Sie mittels Bescheid übermittelt. Sollten Sie nicht in der Lage sein, Ihre festgesetzte Gebühr innerhalb der Zahlfrist von vier Wochen begleichen zu können, haben Sie die Möglichkeit eine Stundung oder Ratenzahlung zu vereinbaren. Dem Verbandsvorsitzenden ist bewusst, dass dies für viele Anschlussnehmer/innen einen finanziellen Kraftakt bedeutet. Jedoch sollten wir den Tatsachen ins Auge sehen, denn ohne die jetzige Sanierung der Wasserversorgungsanlagen wäre unsere Trinkwasserversorgung nicht zukunftssicher aufgestellt.
Und mal ehrlich: „Wer möchte nicht rund um die Uhr an heißen Sommertagen zuverlässig mit Trinkwasser versorgt sein“!
Elmar Halk
Verbandsvorsitzender der Schwend Poppberg Gruppe